Belegeinsicht statt Kopieversand: Entfernung zwischen früherer Mietwohnung und Vermieter entscheidet - nicht neuer Wohnort
Raus aus den alten Räumen, rein in die neuen! Selten läuft das reibungslos und ohne Stress. Gern lässt sich der Vermieter Zeit mit der Rückzahlung der Kaution oder zieht einen Betrag ab - so auch hier. Dabei musste das Landgericht Hanau (LG) entschieden, wann es einem Exmieter nicht mehr zumutbar sei, entsprechende Belege vor Ort einzusehen, um die nachträgliche Betriebskostenabrechnung zu überprüfen.
Ein ehemaliger Mieter verlangte nach dem Auszug seine Kaution zurück. Der Vermieter erstellte daraufhin noch eine Betriebskostenabrechnung und zog eine Nachzahlung von der Kaution ab. Sein ehemaliger Mieter wohnte inzwischen über 120&c;km entfernt und forderte die postalische Übersendung der Belege per Post. Da er keine Kopien bekam, klagte er auf Auszahlung der gesamten Kaution. Er meinte, der Weg zum Vermieter sei ihm nicht zuzumuten.
Die Klage blieb aber erfolglos - sowohl vor dem Amtsgericht als auch in der Berufung beim LG. Nach Auffassung des Gerichts durfte der Vermieter auf eine Einsichtnahme vor Ort bestehen. Es gebe keinen Anspruch auf Zusendung von Belegkopien, wenn der Mieter einfach nur weiter weg gezogen sei. Entscheidend sei, ob die Einsicht beim Vermieter vom Ort der früheren Mietwohnung aus zumutbar sei. Das war hier der Fall: Die Mietwohnung lag in Frankfurt, der Vermieter in Hanau - eine Entfernung, die laut Gericht gut erreichbar war. Dass der Mieter nun weiter weg wohne, sei seinem eigenen Risiko zuzuschreiben. Zudem habe er die Belege überhaupt nicht eingesehen und seine Einwände gegen die Abrechnung nicht konkret begründet. Damit habe er seine Pflicht zur Belegprüfung nicht erfüllt. Ein wirksames Einsichtnahmeverlangen habe nicht vorgelegen.
Hinweis: Wer Betriebskosten anzweifelt, muss die Belege beim Vermieter einsehen - wenn das vom früheren Wohnort aus zumutbar war. Ein bloßer Wunsch nach Zusendung reicht nicht aus. Wer wegzieht, trägt die Folgen diesbezüglich selbst.
Quelle: LG Hanau, Urt. v. 24.03.2025 - 2 S 43/24
zum Thema: | Mietrecht |
(aus: Ausgabe 08/2025)